| Die Zollbehörde ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke u. Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt entsprechender Gepäckstücke selbst aus- und einpacken. Sie sind verpflichtet den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu erteilen. |
Sie haben hier die Möglichkeit sich über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren und sich diese als Datei auf ihrem Rechner zu speichern oder ausdrucken zu lassen.
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zollnorwegen.pdf | [155 KB] |
