Die Zollbehörde ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke u. Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt entsprechender Gepäckstücke selbst aus- und einpacken. Sie sind verpflichtet den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 

Sie haben hier die Möglichkeit sich über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren und sich diese als Datei auf ihrem Rechner zu speichern oder ausdrucken zu lassen.

zollnorwegen.pdf [155 KB]